INSOLVENZRECHT: Wenn Finanzamt oder Krankenkasse Insolvenz anmelden

Was tun, wenn Finanzamt oder Krankenkasse Insolvenz anmelden?
Antwort: Selbst Insolvenz anmelden.

Warum?
Antwort: Insolvenzantragspflicht (§ 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) entfällt nicht, wenn ein Gläubiger Insolvenzantrag stellt.

Warum?
Antwort: Der Gläubiger könnte seinen Antrag ohne Grund zurückziehen.

Wo wäre das Problem?
Antwort: Schuldnerin wäre insolvenzreif, aber Amtsgericht würde nicht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden (BGH, Beschluss vom 28.10.2008, 5 StR 166/08).

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Bearbeiter: Rechtsanwalt (RA) Olaf Römmelt – Kanzlei Römmelt Hilden




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