PROZESSRECHT: Verauslagte Gerichtskosten einer Klägerpartei bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Was passiert mit verauslagten Gerichtskosten einer Klägerpartei, die Prozesskostenhilfe erhält?

Problem: Die Klagepartei verauslagt Gerichtskosten und beantragt die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Später erhält die Klagepartei Prozesskostenhilfe – erhält die Klagepartei nun automatisch die verauslagten Gerichtskosten zurück?

Lösung: Die Klagepartei hat beim Unterliegen der Beklagtenpartei einen gesetzlich nicht geregelten Rückerstattungsanspruch für bereits eingezahlte Gerichtskosten (BVerfG, Beschluss vom 23. 6. 1999 – 1 BvR 984/89, www.lexetius.com/1999,1789.htm ).

Hierzu muss die Klagepartei ABER einen entsprechenden formlosen Antrag stellen. Ohne Antrag erfolgt keine Rückerstattung durch die Justizkasse.


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Bearbeiter: Rechtsanwalt (RA) Olaf Römmelt – Kanzlei Römmelt Hilden



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