DARLEHENSRECHT: Ist ein Widerruf auch bei einer Zinsvereinbarung möglich?

Ist ein Widerruf auch bei einer Zinsvereinbarung (Prolongation eines Forwardarlehens) möglich?

Situation: Bank vereinbart mit dem Darlehensnehmer vor Ablauf der Zinsfestschreibung eine Verlängerung der Zinsfestschreibung,

Antwort des OLG Düsseldorf (Urteil vom 15.03.2012, I-6 U 35/11, 6 U 35/11):

Eine Widerrufsbelehrung ist bei einer Konditionenanpassung des ursprünglichen Kreditverhältnisses nicht erforderlich. Mit Ablauf der Zinsfestschreibung ist die Bank auch nur zu einer Zinsanpassung berechtigt, nicht aber zur Rückforderung des Darlehensbetrages, denn dazu wäre erforderlich, dass der Darlehensvertrag gekündigt wird. Auch bei veränderten Zinsbedingungen handelt es sich also immer noch um den ursprünglichen Darlehensvertrag. Entscheidend ist, ob ein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt worden ist oder nicht.

Der Darlehensnehmer ist dadurch geschützt, dass er nach § 489 Abs. 1 BGB beim Auslauf der Zinsbindung ein Kündigungsrecht hat.


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Bearbeiter: Rechtsanwalt (RA) Olaf Römmelt – Kanzlei Römmelt Hilden



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