VERTRAGSRECHT: Amazon ist immer eine Nachbesserung wert

Eines unserer Fritz-WLAN-DECT Telefone wollte einfach nicht mehr, es gab keinen Mucks mehr von sich, war praktisch mausetot. Akkuwechsel, tauschen der Basisstation und Neuanmeldung an der Fritzbox brachten kein anderes Ergebnis. Nichts ging mehr.
Gekauft bei Amazon konnte man das Telefon noch unter den getätigten Käufen finden. Hierüber initiierte man nun eine Meldung an Amazon, über ein Webformular bezogen auf diesen getätigten Kauf gab man den Grund für die Anfrage und seine Telefonnummer ein. Daraufhin löste man eine Anfrage über das Webformular aus und erhielt damit einen sogenannten Callbackanruf des Callcenters von Amazon. Die Dame dort war sehr freundlich, amüsierte sich über die Bezeichnung mausetot und schickte sofort einen Weblink zu einem Rücksendeauftrag, zwei Seiten, eine Seite, die man in das Paket legte, die andere klebte man oben auf das Paket. Auszufüllen war nichts mehr, aufkleben, fertig.

Bei der nahen Paketstation gaben wir das Paket noch am selben Abend auf, der Strichcode-Scanner der Paketstation las den Strichcode ab und eine Tür zum Einlegen des Paketes öffnete sich. Damit war die Sache von uns aus erst mal erledigt.

Am Vormittag des Folgetages, also des zweiten Tages, schrieb Amazon den Kaufpreis über das defekte Telefon unserem Amazon-Konto gut. Umgehend kauften wir das gleiche Gerät noch mal, wieder bei Amazon, nur diesmal noch ein paar Euro billiger. Aber hier war Amazon noch nicht zu Ende. Als wollte man uns noch weiter beeindrucken, war dieses Gerät schon am vierten Tag nach der Rücksendung geliefert, und bis dahin war noch keine Woche vergangen. Ausgepackt, angeschlossen und der Fall war erledigt. Was soll man da noch sagen, besser und schneller geht es einfach nicht mehr.


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Bearbeiter: Rechtsanwalt (RA) Olaf Römmelt – Kanzlei Römmelt Hilden


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