REISERECHT: Wie nimmt man Ryanair in Anspruch?

Wenn man Ryanair in Anspruch nehmen möchte, weil man eine Entschädigung nach dem EG-VO 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) haben möchte, stellt sich das Problem, wie man Ryanair in Anspruch nehmen kann.

Leider hat die Ryanair Ltd. keinen Sitz in Deutschland (jedenfalls ist hier kein Sitz bekannt).

Der erste Schritt wäre, Ryanair in Verzug zu setzen. In Verzug setzen bedeutet, dem anderen eine Frist zu setzen, einen bestimmten Betrag bis zu einem gewissen Datum zu zahlen. Nach Ablauf dieses Datums ist der andere dann verpflichtet, die entstehenden Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.

Ein entsprechendes Schreiben kann man unter www.mahnschreibengenerator.de generieren.

Wer ein solches Schreiben dann per E-Mail an impressum.de@ryanair.com richtet, bekommt, Stand heute, sogar eine Empfangsbestätigung.

Nach Ablauf der Frist kann man die Sache dann getrost einem Rechtsanwalt übergeben. Ryanair dürfte dann auch die Kosten des Rechtsanwalts zu übernehmen haben.

Brauchen Sie einen Rechtsanwalt? Anfrage oder E-Mail an info@ra-roemmelt.de .
Bearbeiter: Rechtsanwalt (RA) Olaf Römmelt – Kanzlei Römmelt Hilden

Brauchen Sie einen Rechtsanwalt? Anfrage oder E-Mail an info@ra-roemmelt.de .
Bearbeiter: Rechtsanwalt (RA) Olaf Römmelt – Kanzlei Römmelt Hilden