Ein Verkäufer bietet auf (Ebay-) Kleinanzeigen Tickets für das UEFA-EM-Spiel Niederlande gegen Türkei an. Der potenzielle Käufer antwortet: „Biete 1.400 € + Käuferschutzgebühren.“ Unbemerkt vom Verkäufer besteht das Angebot des Käufers auf einer Zahlung mit PayPal-Käuferschutz.
Nach einer Einigung über den Verkauf wird im Betreff der PayPal-Transaktion anstelle der Tickets der Begriff „Mähroboter“ eingetragen. Der Verkäufer erhält 1.436 €.
Nachdem der Käufer die Tickets erhalten hat, stellt er einen Antrag auf Rückerstattung über den PayPal-Käuferschutz und behauptet, der im Betreff genannte Mähroboter sei nicht geliefert worden:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich denke, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht und der Verkäufer wahrscheinlich den Mähroboter gar nicht hat oder nicht liefern wollte.
Ich bitte Sie freundlichst auch die Anlagen zu prüfen und mich auf dem Laufenden zu halten.
Da ich davon ausgehe, dass der Artikel nicht geliefert wird, stelle ich vorsorglich einen Antrag auf Käuferschutz.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus.“
Der Verkäufer steht nun vor einem Problem: PayPal verlangt Nachweise für die Lieferung des im Betreff genannten Mähroboters – ein Artikel, der niemals zum Verkauf stand. Auf den Widerspruch des Verkäufers teilt PayPal Folgendes mit:
„Wir müssen Ihren Widerspruch leider ablehnen. Er wurde abgelehnt, da wir keinen gültigen Nachweis erhalten haben, dass der Artikel an den Käufer geliefert wurde. Diese Entscheidung wurde gemäß unseren Nutzungsbedingungen und nach eingehender Prüfung aller vorliegenden Unterlagen getroffen. Da wir Ihren Widerspruch in diesem Fall abgelehnt haben, bleibt unsere ursprüngliche Entscheidung bestehen.“
Die Konsequenzen für den Verkäufer sind gravierend: Er verliert sowohl die Tickets als auch das Geld. Der Käufer hingegen profitiert doppelt, indem er die Tickets erhält und das Geld zurückbekommt.
Diese Methode ist besonders perfide, da sie den Käuferschutz ausnutzt, der eigentlich dazu dient, Zahlungen zu erstatten, wenn ein Artikel nicht geliefert wird oder erheblich von der Beschreibung abweicht. Der Betrug erfolgt durch eine doppelte Täuschung: Der Kaufinteressent ist nicht der Zahler und der Zahler ist nicht der tatsächliche Käufer.
Hätte der Verkäufer die Option „Freunde und Bekannte“ bei PayPal gewählt, die keinen Käuferschutz bietet, wäre dieser Betrug wahrscheinlich verhindert worden. Der Zahler hätte auf das Sicherheitsnetz des Käuferschutzes verzichten müssen und wäre gezwungen gewesen, stichhaltige Beweise direkt gegenüber dem Verkäufer und nicht versteckt hinter PayPal vorzulegen.
Brauchen Sie einen Rechtsanwalt? Anfrage oder E-Mail an info@ra-roemmelt.de .
Bearbeiter: Rechtsanwalt (RA) Olaf Römmelt – Kanzlei Römmelt Hilden
Nach einer Einigung über den Verkauf wird im Betreff der PayPal-Transaktion anstelle der Tickets der Begriff „Mähroboter“ eingetragen. Der Verkäufer erhält 1.436 €.
Nachdem der Käufer die Tickets erhalten hat, stellt er einen Antrag auf Rückerstattung über den PayPal-Käuferschutz und behauptet, der im Betreff genannte Mähroboter sei nicht geliefert worden:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich denke, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht und der Verkäufer wahrscheinlich den Mähroboter gar nicht hat oder nicht liefern wollte.
Ich bitte Sie freundlichst auch die Anlagen zu prüfen und mich auf dem Laufenden zu halten.
Da ich davon ausgehe, dass der Artikel nicht geliefert wird, stelle ich vorsorglich einen Antrag auf Käuferschutz.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus.“
Der Verkäufer steht nun vor einem Problem: PayPal verlangt Nachweise für die Lieferung des im Betreff genannten Mähroboters – ein Artikel, der niemals zum Verkauf stand. Auf den Widerspruch des Verkäufers teilt PayPal Folgendes mit:
„Wir müssen Ihren Widerspruch leider ablehnen. Er wurde abgelehnt, da wir keinen gültigen Nachweis erhalten haben, dass der Artikel an den Käufer geliefert wurde. Diese Entscheidung wurde gemäß unseren Nutzungsbedingungen und nach eingehender Prüfung aller vorliegenden Unterlagen getroffen. Da wir Ihren Widerspruch in diesem Fall abgelehnt haben, bleibt unsere ursprüngliche Entscheidung bestehen.“
Die Konsequenzen für den Verkäufer sind gravierend: Er verliert sowohl die Tickets als auch das Geld. Der Käufer hingegen profitiert doppelt, indem er die Tickets erhält und das Geld zurückbekommt.
Diese Methode ist besonders perfide, da sie den Käuferschutz ausnutzt, der eigentlich dazu dient, Zahlungen zu erstatten, wenn ein Artikel nicht geliefert wird oder erheblich von der Beschreibung abweicht. Der Betrug erfolgt durch eine doppelte Täuschung: Der Kaufinteressent ist nicht der Zahler und der Zahler ist nicht der tatsächliche Käufer.
Hätte der Verkäufer die Option „Freunde und Bekannte“ bei PayPal gewählt, die keinen Käuferschutz bietet, wäre dieser Betrug wahrscheinlich verhindert worden. Der Zahler hätte auf das Sicherheitsnetz des Käuferschutzes verzichten müssen und wäre gezwungen gewesen, stichhaltige Beweise direkt gegenüber dem Verkäufer und nicht versteckt hinter PayPal vorzulegen.
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Bearbeiter: Rechtsanwalt (RA) Olaf Römmelt – Kanzlei Römmelt Hilden