KAUFRECHT: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen mangelhafter Leistungserfüllung – Ihre Rechte als Käufer

Im Rahmen von Kaufverträgen kann es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer kommen, insbesondere wenn es um die ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Leistung geht. Ein häufiges Problem tritt auf, wenn die vertraglich geschuldete Leistung, wie die Lieferung und Installation von Geräten, nicht ordnungsgemäß erbracht wird. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob der Käufer vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen zurückfordern kann.

Sachverhalt

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein Kunde bestellt einen hochwertigen Geschirrspüler, inklusive eines Installationsservices, der dafür sorgen soll, dass das Gerät ordnungsgemäß eingebaut und funktionsfähig ist. Kurz vor der Installation stellt sich heraus, dass der Service nicht bereit ist, eine wesentliche Anpassung – wie das Anpassen der Bodenabschlussleiste – vorzunehmen, obwohl dies notwendig ist, um das Gerät vollständig zu installieren. Der Kunde wird vor die Wahl gestellt: Entweder akzeptiert er den unvollständigen Einbau oder er sieht sich gezwungen, selbst Hand anzulegen.

Der Kunde fühlt sich zu Recht überfordert und entscheidet sich, den Vertrag zu stornieren, da die versprochene Dienstleistung nicht vollständig erbracht wird. Daraufhin fordert er seine geleistete Anzahlung zurück. Doch kann er das wirklich tun?

Rechtslage: Wann ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich?

Gemäß § 323 Abs. 1 BGB hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer seine vertraglichen Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Dies setzt voraus, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Erfüllung setzt. Verstreicht diese Frist fruchtlos oder ist eine Nachbesserung offensichtlich unmöglich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

In unserem Fall hat der Installationsservice es abgelehnt, die notwendige Anpassung vorzunehmen, was zu einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags geführt hat. Eine Küche oder ein Haushaltsgerät, das nicht vollständig eingebaut ist, kann nicht in vollem Umfang genutzt werden. Der Kunde hat somit das Recht, den Rücktritt zu erklären, da die geschuldete Leistung – hier die vollständige Installation des Geräts – nicht erbracht wurde.

Rechtliche Grundlage für die Rückzahlung der Anzahlung

Ein Rücktritt vom Vertrag führt gemäß § 346 Abs. 1 BGB dazu, dass die empfangenen Leistungen zurückgewährt werden müssen. Dies bedeutet, dass der Käufer das Recht hat, seine geleistete Anzahlung vom Verkäufer zurückzufordern, da der Vertrag durch den Rücktritt aufgelöst wird. Im beschriebenen Fall bedeutet dies, dass der Kunde, nachdem er den Rücktritt erklärt hat, die Rückzahlung des bereits gezahlten Betrages für die Spülmaschine verlangen kann.

Zusammenfassung

Käufer haben das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht wird. Der Fall der mangelhaften Installation eines Haushaltsgeräts zeigt, dass der Verkäufer oder Dienstleister verpflichtet ist, die vereinbarte Leistung in vollem Umfang zu erbringen. Geschieht dies nicht, hat der Käufer das Recht, den Vertrag zu stornieren und die Rückzahlung seiner Anzahlung zu fordern.


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Bearbeiter: Rechtsanwalt (RA) Olaf Römmelt – Kanzlei Römmelt Hilden